28.12.2025

Hybride Abdichtungen und die anerkannten Regeln der Technik

„Das machen wir heute mit einer hybriden Abdichtung.“ Der Satz fällt immer häufiger – meist begleitet von dem Gefühl, ein altes Problem elegant zu lösen.

Michael van der Voorn

Geschäftsführer

28.12.2025

Hybride Abdichtungen und die anerkannten Regeln der Technik

„Das machen wir heute mit einer hybriden Abdichtung.“ Der Satz fällt immer häufiger – meist begleitet von dem Gefühl, ein altes Problem elegant zu lösen.

Michael van der Voorn

Geschäftsführer

Bei MOA realisieren wir anspruchsvollen Rohbau dort, wo Entwurf, Technik und Ausführung zusammenfinden – präzise geplant und belastbar gebaut.

Hybride Abdichtungen zwischen Norm, Stand der Technik und Vertrag

„Das machen wir mit einer hybriden Abdichtung." Dieser Satz fällt immer öfter auf der Baustelle und klingt nach einer eleganten Lösung für ein bekanntes Problem. Weniger Schichten, weniger Detailstress, mehr Robustheit. Zumindest auf dem Papier.

In der Ausführung stellt sich jedoch schnell eine andere, wichtigere Frage: Auf welcher technischen und rechtlichen Grundlage bewegen wir uns hier eigentlich?

Die bequeme Erwartung

Hybride Abdichtungsstoffe gelten als modern und fehlertolerant. Sie haften auf schwierigen Untergründen, lassen sich flexibel verarbeiten, überbrücken Risse und funktionieren auch dort, wo klassische Systeme sensibel reagieren. Daraus entsteht oft die Annahme: Wer ein hybrides System einsetzt, steht technisch und rechtlich auf der sicheren Seite. Das ist verständlich, aber nicht automatisch richtig.

Hybrid" ist kein Regelwerk

Der Begriff hybride Abdichtung beschreibt eine Material- und Systemklasse, aber kein normatives Abdichtungsverfahren. Er ersetzt weder eine DIN-Norm noch eine Technische Regel noch die anerkannten Regeln der Technik. In der Praxis bewegen sich hybride Systeme meist im Spannungsfeld von DIN 18533, FPD-Richtlinie und herstellerspezifischen Systemaufbauten mit eigenen Prüfzeugnissen, ETAs und Systemfreigaben. Genau hier beginnt das Missverständnis.

DIN 18533 und FPD: gleiche Baustelle, unterschiedliche Technikstufen

Die DIN 18533 regelt Abdichtungen erdberührter Bauteile und gilt heute weitgehend als anerkannte Regel der Technik. Sie beschreibt klassische Abdichtungssysteme — PMBC, mineralische Systeme, Bahnen — aber keine Abdichtungen nach FPD. Die FPD-Richtlinie ist ein eigenständiges Regelwerk für flexible polymermodifizierte Dickbeschichtungen ohne Bitumenanteil. In der rechtlichen Einordnung bedeutet das: DIN 18533 ist anerkannte Regel der Technik, die FPD-Richtlinie ist eher dem Stand der Technik zuzuordnen. FPD ist kein exotischer Sonderweg — aber eben nicht automatisch der geschuldete Mindeststandard.

Der konkrete Fall: Abweichung auf zwei Ebenen

Im vorliegenden Projekt lagen drei technische Ebenen übereinander: Die DIN 18533 als anerkannte Regel der Technik für erdberührte Abdichtungen, die FPD-Richtlinie als Stand der Technik für bitumenfreie Dickbeschichtungen und ein herstellerspezifisches Hybridsystem, das von beiden abwich: geringere Schichtdicke, kein Gewebe, systemspezifische Details. Technisch kann diese Bauweise sinnvoll sein, ausführungstechnisch ist sie oft robust. Normativ ist sie jedoch ein Sonderweg, der vermutlich dem Stand der Technik zuzuordnen ist, aber noch keine anerkannte Regel der Technik darstellt.

Stand der Technik ist kein Selbstläufer

Hier liegt der entscheidende rechtliche Punkt. Beim VOB/B-Vertrag schuldet der Unternehmer die anerkannten Regeln der Technik, eine Abweichung davon ist nicht ohne Weiteres zulässig. Beim BGB-Vertrag ist nur die übliche Beschaffenheit geschuldet. Daraus wird oft gefolgert, man könne einfach nach Stand der Technik bauen. Die herrschende Meinung widerspricht dem klar: Eine Abweichung vom geschuldeten Standard, auch zu einem technisch fortschrittlicheren Verfahren, ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Bestellers zulässig. Der Grund ist einfach: Der Stand der Technik ist oft mit erhöhten Risiken verbunden, weil er auf Verfahren beruht, die sich in der Praxis noch nicht nachhaltig bewährt haben. Technisch fortschrittlich ist nicht gleichbedeutend mit rechtlich geschuldet. Eine bessere Performance reduziert das Haftungsrisiko nicht automatisch.

Warum die Zusatzvereinbarung hier zwingend ist

Im vorliegenden Fall wurde weder strikt nach DIN 18533 noch strikt nach FPD-Richtlinie gebaut, sondern nach Herstellerangabe eines Hybridsystems. Damit liegt eine bewusste Abweichung vom Mindeststandard vor — technisch vertretbar, ausführungstechnisch sinnvoll, rechtlich aber erklärungsbedürftig. Die Zusatzvereinbarung war daher kein Formalismus, sondern zwingend notwendig. Sie stellte klar, welcher Technikstandard ohne Sonderregelung gegolten hätte, dass davon bewusst abgewichen wird, auf welcher technischen Grundlage gearbeitet wird, dass ein herstellerspezifisches System eingesetzt wird, und wie das verbleibende Restrisiko verteilt ist. Ohne diese Vereinbarung wäre die Ausführung formal angreifbar, haftungsrechtlich unsauber und im Streitfall kaum verteidigungsfähig gewesen.

Schichtdicke bleibt kritisch

Unabhängig vom gewählten System gilt: Schichtdicken sind keine formalen Werte, sondern funktional wirksam. In der Praxis sehen wir oft zu geringe Trockenschichtdicken, fehlende Messung und Dokumentation sowie ein pauschales Vertrauen darauf, dass das System funktionieren wird. Eine optisch geschlossene Abdichtung ist kein Nachweis für Regel- oder Systemkonformität. Gerade bei Sonderlösungen ist saubere Dokumentation Teil der geschuldeten Leistung.

Was früh geklärt werden muss

Bei hybriden Abdichtungen gehören bestimmte Fragen an den Anfang der Planung, nicht ans Ende der Ausführung. Welcher Technikstandard wäre ohne Sonderregelung maßgeblich? Bewegen wir uns in den anerkannten Regeln der Technik oder im Stand der Technik? Wo und warum weichen wir davon ab, und ist diese Abweichung dokumentiert und vertraglich geregelt? Das sind keine Ausführungsdetails, sondern Planungsentscheidungen mit Haftungswirkung.

Schlussgedanke

Hybride Abdichtungen scheitern selten am Material. Sie scheitern daran, dass Technikstufe, Regelwerk, Herstellerangabe und Vertrag nicht sauber zusammengedacht werden. DIN 18533 ist kein Innovationsverbot. Die FPD-Richtlinie ist kein Freibrief. Herstellerangaben sind kein Regelwerk. Entscheidend ist zu wissen, wo man normativ steht und dieses „Wo" vertraglich sauber festzuhalten. Alles andere ist Hoffnung.

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